In Anbetracht der aktuellen Situation, möchten wir Ihnen eine wichtige Information mitteilen.
Liebe Patientinnen und Patienten,
unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die mit Ihnen vereinbarten Zeiten in unserer Sprechstunde ausschließlich für Sie reserviert sind. Dies bedeutet jedoch auch, dass die zwischen Ihnen und uns vereinbarten Termine verbindlich sind. Sollten Sie vereinbarte Termine im Einzelfall nicht einhalten können, müssen Sie diese spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Termins absagen, damit wir die für Sie reservierte Zeit noch anderweitig verplanen können.
Sofern Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen oder unentschuldigt nicht erscheinen, sind wir berechtigt, Ihnen hierfür gem. § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Die Höhe des Ausfallhonorars beträgt 50,00 EUR je Termin. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieses Ausfallhonorar weder von der Krankenkasse, noch von einer Privaten Krankenversicherung übernommen wird, sondern von Ihnen persönlich
zu tragen ist.
Selbstverständlich schulden Sie kein Ausfallhonorar, wenn Sie ohne Verschulden an der rechtzeitigen Absage bzw. Einhaltung des vereinbarten Termins verhindert waren.
Zudem bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden als 50,00 EUR entstanden ist.
Die rechtzeitige Absage kann sowohl schriftlich, als auch in Textform, als auch telefonisch unter folgenden Kanälen erfolgen:
- 02131 / 17 15-0 (Rufnummer)
- 03212 / 444 70 40 (Faxnummer)
- anmeldung@salvenum.de
Sollten Sie Ihren Termin online über unseren Samedi-Kalender gebucht haben, kann die Absage selbstverständlich auch über den Absage-Link erfolgen, den Sie per E-Mail erhalten haben.
Wir hoffen natürlich, ein Ausfallhonorar nach Möglichkeit nicht geltend machen zu müssen.
Herzlichst
Ihr Praxis-Team